Fototapete

Die Kosten für das Entfernen einer Fototapete (in beigem Ton mit dem Motiv einer gemauerten Wand) sowie die Neutapezierung hat der Mieter nach dem Auszug zu erstatten, weil die sehr unruhige Wandgestaltung nicht dem Geschmack eines Durchschnittsmieters entspricht (AGPinneberg 84 C 141/17)