Exzessives Rauchen löst Schadensersatzansprüche aus

Rauchen in der Mietwohnung ist erlaubt und vom so genannten vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt. Ein Mieter, der in seiner Wohnung raucht, verhält sich danach grundsätzlich nicht vertragswidrig – auch dann nicht, wenn er hierdurch während der Mietzeit Ablagerungen verursacht.

Anders aber, wenn durch exzessives Rauchen Verschlechterungen in der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch normale Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren, Lackieren) beseitigen lassen, sondern zusätzliche Instandsetzungsarbeiten erfordern. In diesen Fällen hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch, entschied das Landgericht Hannover (12 S 9/13), hier in Höhe von 3.439,1 6 Euro. Entscheidend war, so die Richter, dass durch ein Überstreichen bzw. auch Neutapezieren keine Wiederherstellung der Wohnung möglich war. Von der Versottung mit Nikotin waren Wände und Decke, der dahinterliegende Putz und entsprechenden Lacke betroffen.