Einbauküche

Hat der Mieter die Wohnung ursprünglich mit einer hochwertigen Einbauküche angemietet und sind nach 20 Jahren einzelne technische Geräte erneuerungsbedürftig, die Küche ansonsten aber noch funktionsfähig, muss der Mieter nicht den Einbau einer neuen, aber nicht gleichwertigen Einbauküche dulden. Er kann jedoch den Austausch der nicht mehr funktionierenden Geräte verlangen (LG Hamburg 311 S 101/02).