Ein Herz für „Dicke“

Wer zu dick ist für die Badewanne, darf auch gegen den Willen des Vermieters in seiner
Mietwohnung auf eigene Kosten eine Dusche einbauen. Das entschied das Hamburger
Amtsgericht (Az: 40 aC 1309/94). Der Vermieter müsse zustimmen, da die Mieterin aufgrund ihrer Körperfülle die Körperreinigung nicht in der Badewanne durchführen könne.