Die Mieter unter mir kiffen täglich auf ihrem Balkon. Der Geruch zieht unmittelbar in mein Wohn- und Schlafzimmer. Ich kann die Fenster kaum noch öffnen und meinen Balkon praktisch nicht mehr nutzen. Muss mein Vermieter dagegen vorgehen?
Auch wenn der Konsum von Cannabis seit dem 1. April 2024 legal ist und Vermietende den Mieter:innen das Rauchen in der Wohnung nicht pauschal untersagen können, darf die Geruchsbelästigung nicht so stark werden, dass Ihnen Wohnen und Schlafen quasi unmöglich gemacht werden. Sie müssen Ihre Wohnung frei von Drogeneinflüssen nutzen können. Vermietende trifft eine entsprechende Obhutspflicht. Nimmt das Kiffen nach Häufigkeit und Dauer ein Ausmaß an, das dazu führt, dass Sie nicht mehr lüften oder Ihren Balkon nicht mehr nutzen können, muss die oder der Vermietende in der Regel einschreiten und die betreffenden Mieter:innen abmahnen.




