Ersetzt der Vermieter den bei Vermietung auf der Terrasse verlegten Fliesenboden durch einen Holzboden, kann der Mieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (hier Fliesenboden) verlangen (LG Berlin 63 S 315/15).
Ersetzt der Vermieter den bei Vermietung auf der Terrasse verlegten Fliesenboden durch einen Holzboden, kann der Mieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (hier Fliesenboden) verlangen (LG Berlin 63 S 315/15).
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