Autorenarchiv: Redaktion

Anfechtung

Mieter:innen können den Mietvertrag anfechten, wenn sie nach dessen Abschluss Kenntnis von Tatsachen erhalten, die auf mangelnde Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Vermietenden schließen lassen (hier: Mietpfändung wegen Steuerschulden, kein Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage der Kaution, Vorstrafen wegen Vermögensdelikten) (LG Konstanz – C 61 S 58/15).

Tierhaltung in der Mietwohnung

Ob und unter welchen Voraussetzungen Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen, ist gesetzlich nicht geregelt. Deshalb kommt es in erster Linie auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Zunächst einmal gilt: Egal, was im Mietvertrag steht, Kleintiere sind immer erlaubt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kleintiere sind beispielsweise Kaninchen, Wellensittiche, Goldhamster, Schildkröten oder Zierfische.

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Der Widerruf des Mietvertrages und seine Rechtsfolge

Jede:r Verbraucher:in hat das Recht, sich unter bestimmten Umständen von einem bereits geschlossenen Vertrag mit einem Unternehmer bzw. einer Unternehmerin innerhalb einer bestimmten Frist durch Widerruf zu lösen. Auch Mieter:innen kann unter Umständen ein Widerrufsrecht zustehen: Erfolgt der Mietvertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Vermietenden oder ausschließlich im Rahmen des Fernabsatzes (postalisch, telefonisch oder elektronisch), hat der Mieter bzw. die Mieterin ein Widerrufsrecht.

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Kabelgebühren dürfen (noch) umgelegt werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Noch dürfen Vermieter:innen die Gebühren für den Kabelanschluss auf ihre Mieter:innen umlegen, wenn die Umlage dieser Betriebskosten so im Mietvertrag geregelt ist (BGH Urt. v. 18.11.2021 – I ZR 106/20). Mehr Informationen hier.

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Heizkörper

Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Verplombung oder anderweitige Stilllegung von ihm nicht genutzter Heizkörper, selbst wenn dadurch in geringerem Umfang Verbrauchseinheiten anfallen und in Rechnung gestellt werden (AG München, Urt. v. 21.10.2021 – 416 C 10714/20).

Mieterhöhung: Richtige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Das Mietrecht sieht drei Möglichkeiten vor, wie Vermieterinnen und Vermieter die Miete erhöhen dürfen. Erstens durch eine freiwillige Vereinbarung mit ihren Mieterinnen und Mietern, zweitens nach einer Modernisierung der Wohnung und drittens im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete, d.h. der Vermieter oder die Vermieterin kann fordern, dass die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben wird.

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Kündigungswiderspruch wegen Verwurzelung

Selbst wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, bedeutet das noch nicht, dass der Mieter die Wohnung sofort räumen muss. Er hat das Recht, Widerspruch gegen bspw. die Eigenbedarfskündigung zu erheben, wenn das Ende des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder die Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

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Union blockiert Teilerfolg bei der CO2-Preis-Umlage

Eigentlich sollten Mieter:innen ab Januar 2022 den CO2-Preis nicht mehr alleine tragen, sondern die Kosten hälftig zwischen beiden Mietvertragsparteien aufgeteilt werden. Auf diesen konstruktiven Kompromiss hatten sich die zuständigen Ministerien geeinigt, bevor die Unions-Fraktion ihn mit der Behauptung blockierte, dass eine Beteiligung der Vermieter:innen an den CO2-Kosten nicht zur gewünschten Lenkungswirkung führe.

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Im Schlafzimmer und in der Küche befinden sich die Heizkostenverteiler weit oben am Heizkörper, d.h. ohne jeglichen Abstand vom oberen Rand des Heizkörpers. Ist das so richtig?

Nein. In der Regel sollen Heizkostenverteiler bei Standardheizkörpern in 75 % der Bauhöhe des Heizkörpers (von unten gemessen) sowie in der horizontalen Heizkörpermitte montiert werden. Für kleine Heizkörper mit Bauhöhen unter 410mm erfolgt die Montage zumeist in 50% der Bauhöhe. Für Handtuchheizkörper und Rohrheizkörper gibt es dagegen keine einheitliche Bauhöhe für die Installation der Geräte.