Archiv des Autors: admin

Kostenlose DMB-Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter:innen 030 / 2000 911 99 ab 26. Juli 2021

Ab Montag, dem 26. Juli 2021, schaltet der Deutsche Mieterbund (DMB) eine Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter:innen.

Unter der Telefonnummer 030 / 2000 911 99 erhalten Mieter:innen kostenlose Informationen zu allen Mietrechtsfragen rund um die Hochwasserkatastrophe.

Die DMB-Jurist:innen klären über mögliche Reparatur- und Instandsetzungsansprüche auf, erklären, ob Mietminderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen, oder informieren, welche Rechte Mieter:innen bei einer teilweisen oder völligen Zerstörung des Hauses haben.

Die DMB-Telefon-Hotline ist ab 26. Juli 2021 täglich von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 17:00 Uhr zu erreichen: 030 / 2000 911 99.

Was sich 2021 ändert

Das neue Jahr bringt einige Änderungen mit sich. Heizen wird teurer, denn Erdgas und Heizöl unterliegen ab 1. Januar 2021 dem Emissionshandel. Der Deutsche Mieterbund fordert die Bundesregierung derzeit auf, den dann fällig werdenden CO2-Preis nicht dem Mieter aufzubürden.

Zudem steigt der Krankenkassenbeitrag für die gesetzlich Versicherten, Verbraucher haben aber ein Recht, den Versicherer zu wechseln. Die Mehrwertsteuer klettert wieder auf 19 Prozent; das Kindergeld steigt auf mindestens 219 Euro pro Monat.

BGH erweitert Kontrollrecht des Mieters bei Abrechnungen

Viele Mieter erhalten in diesen Tagen die Nebenkostenabrechnung ihrer Vermieter für das Abrechnungsjahr 2019. Sie haben dann das Recht die Abrechnung zu überprüfen. Beanstandungen muss der Mieter bis zum Ablauf des 12. Monats vorbringen, nachdem er die Abrechnung erhalten hat. Allerdings bedeutet dies nicht, dass der Mieter sich immer so lange Zeit lassen darf, die Abrechnung zu beanstanden, sondern legt lediglich den Zeitpunkt fest, ab wann keine Einwände mehr möglich sind. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Mieter die Abrechnung daher umgehend nach Erhalt prüfen und seine Einwände dem Vermieter mitteilen.

Weiterlesen

Herumlaufenlassen des Hundes im Garten entgegen Hausordnung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Mieter einer Fünf-Zimmer-Wohnung in einer Berliner Villa hatten ihre beiden Hunde entgegen der Hausordnung und trotz wiederholter Abmahnungen frei auf den Gemeinschaftsflächen des Hauses, zu denen auch ein Kinderspielplatz gehört, laufen lassen. Die Vermieterin kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos. Weiterlesen

Vermieter trägt Darlegungs- und Beweislast für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der Betriebs- und Heizkosten

Laut Heizkostenabrechnung sollte der Mieter für Heizkosten mehr als 5.000 Euro nachzahlen. Bei den Jahresabrechnungen für die Jahre 2013 und 2014 entfielen 42 bzw. 47 Prozent aller Heizkosten auf seine Wohnung.

Weiterlesen

Abrechnungsfrist 31.12. – bis 18.00 Uhr

Läuft die Frist für die Erteilung der Betriebskostenabrechnung Silvester ab, dann reicht es aus, wenn die Abrechnung bis 18.00 Uhr in den Briefkasten des Mieters geworfen wird (LG Hamburg, 316 S 77/16). Die Vorinstanz, das Amtsgericht Hamburg, hatte noch entschieden, der Einwurf der Abrechnung um genau 17.34 Uhr sei zu spät gewesen.

Weiterlesen