Austausch eines alten, störanfälligen Heizkessels ist keine Modernisierung

Wird der bisherige Heizkessel durch eine neue Heizungsanlage mit Brennwerttechnik ausgetauscht und können hierdurch bis zu 23 % Energie eingespart werden, kann dies eine Modernisierungsmaßnahme sein, die eine Mieterhöhung rechtfertigt.

Anders aber, wenn die bisherige Heizungsanlage sehr alt und störungsanfällig war und sowohl zu Beginn als auch während der Heizperiode immer wieder ausgefallen ist. Hier stellt der Austausch im Zweifel eine fällige Instandsetzungsmaßnahme dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob zum Zeitpunkt des Heizungsaustauschs die alte Heizung funktionsfähig war. Für die Fälligkeit der Instandsetzung einer Anlage der Haustechnik kommt es nicht auf die punktuelle Funktionsfähigkeit an, sondern perspektivisch gesehen auf deren gesichertes Funktionieren (LG Berlin 64 S 63/17).