Anspruch auf Austausch eines verschlissenen Teppichbodens

Wurde die Wohnung mit Teppichboden angemietet und ist der Teppich stark abgewohnt und verschlissen – hier nach 17 Jahren – hat der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter, dass der alte Teppichboden entfernt und ein neuer, in Farbe, Art und Güte vergleichbarer Teppichboden fachgerecht verlegt wird (LG Stuttgart 13 S 154/14).

Gegen den Willen des Mieters darf der Vermieter den Teppichboden auch nicht durch einen Laminatboden ersetzen. Das wäre eine wesentliche Abweichung vom bisherigen – vertraglich vereinbarten – Zustand, die der Mieter nicht akzeptieren muss, aber natürlich akzeptieren kann.

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund (425 C 2787/14) ist bei einem Teppichboden normaler Qualität von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren auszugehen.